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Neubau
Tragwerksplanung
Veröffentlicht am Nov 06, 2025

Neubau

Was bedeutet Standsicherheit beim Neubau?

1. Tragfähigkeit des gesamten Tragwerks

Alle Bauteile – Fundamente, Wände, Stützen, Decken, Träger, Dach – müssen die Eigenlasten (Gewicht des Gebäudes) und die Nutzlasten (Menschen, Möbel, Fahrzeuge etc.) sicher aufnehmen und ableiten.

2. Einwirkungen von außen

Die Statik muss nachweisen, dass das Gebäude auch folgenden Kräften standhält:

  • Windlasten

  • Schneelasten

  • Temperaturverformungen

  • Erdbeben (je nach Region)

  • Setzungen des Bodens

3. Ausreichende Steifigkeit

Die Konstruktion darf sich unter Last nicht zu stark verformen.
→ Zu große Durchbiegung einer Decke kann Schäden verursachen oder zu Schwingungen führen.

4. Stabilität gegen Kippen, Knicken, Ausbeulen

Einzelne Bauteile müssen so ausgelegt sein, dass sie nicht:

  • knicken (z. B. schlanke Stützen)

  • ausbeulen (z. B. dünne Stahlplatten)

  • kippen (z. B. Wände oder Träger)

5. Sicherer Lastabtrag in die Fundamente

Alle Lasten müssen kontrolliert in den Baugrund gelangen.
→ Das bedeutet, dass die Bodenbeschaffenheit (Baugrundgutachten!) ein zentraler Aspekt der Standsicherheit ist.

6. Brandschutzrelevante Standsicherheit

Bauteile müssen eine bestimmte Feuerwiderstandsdauer erreichen (z. B. F30, F60, F90), damit das Gebäude im Brandfall nicht zu schnell versagt.


Warum ist Standsicherheit beim Neubau so wichtig?

  • Schutz von Menschenleben

  • Vermeidung von Baumängeln und späteren Schäden

  • rechtliche Verpflichtung – die Standsicherheit muss nach Baurecht durch einen Tragwerksplaner/Statiker nachgewiesen werden

  • Versicherungsschutz – ohne geprüfte Statik kann der Versicherer Regress verlangen


 Wer ist verantwortlich für die Standsicherheit?

  • Tragwerksplaner (Statiker): erstellt Berechnungen und Pläne

  • Prüfingenieur für Standsicherheit (bei größeren Bauvorhaben): überprüft die Statik

  • Baufirma: muss die Planung fachgerecht umsetzen




1️⃣ Was bedeutet Standsicherheit?

Die Standsicherheit eines Gebäudes bedeutet, dass alle Bauteile und das gesamte Tragwerk:

  • nicht einstürzen

  • stabil und formstarr genug sind

  • Belastungen sicher aufnehmen und ableiten

  • äußeren Einwirkungen standhalten

  • auch unter außergewöhnlichen Ereignissen (Brand, Erdbeben) nicht versagen


2️⃣ Welche Lasten müssen berücksichtigt werden?

Ständig wirkende Lasten

  • Eigengewicht des Gebäudes

  • Gewicht der Bauteile (Mauerwerk, Beton, Dach, Estrich, Ausbau etc.)

Veränderliche Lasten (Nutzlasten)

  • Personen, Möbel, Maschinen

  • Fahrzeuge (z. B. Garagen, Tiefgaragen)

Umweltlasten

  • Schnee

  • Wind

  • Temperaturschwankungen

  • Erdbeben (je nach Zone)

Boden- und Fundamentlasten

  • Baugrundfestigkeit

  • Setzungen

  • Grundwasser


3️⃣ Welche Nachweise gehören zur Standsicherheit?

Beim Neubau müssen Statiker eine ganze Reihe von technischen Nachweisen führen:


🔹 a) Tragfähigkeitsnachweis (GZT)

GZT = Grenzzustand der Tragfähigkeit
→ Nachweis, dass das Bauwerk nicht zusammenbricht.


🔹 b) Gebrauchstauglichkeitsnachweis (GZG)

→ Das Gebäude darf sich nicht zu stark verformen oder schwingen.
Beispiele:

  • Durchbiegung einer Decke

  • Schwingverhalten einer Holzbalkendecke

  • Rissbildung in Mauerwerk


🔹 c) Stabilitätsnachweise

  • Knicken von Stützen

  • Kippen von Bauteilen

  • Ausbeulen von Wänden oder Stahlplatten

  • Schub- und Biegeversagen in Trägern


🔹 d) Nachweise gegen außergewöhnliche Einwirkungen

  • Brand (Bauteile müssen z. B. F30, F60, F90 erfüllen)

  • Erdbeben

  • Stoßlasten / Anpralllasten

  • Explosionen (bei Sonderbauten)


4️⃣ Welche Bauteile werden statisch berechnet?

  • Fundamente

  • Bodenplatte

  • Kellerwände

  • tragende Innen- und Außenwände

  • Stützen (Beton, Stahl, Holz)

  • Unterzüge (Träger)

  • Decken (Beton, Holz, Filigranplatten, Stahlbeton)

  • Dachkonstruktion (Sparren, Pfetten, Gauben, Aufstockungen)

  • Balkone, Terrassen

  • Treppen


5️⃣ Ablauf der statischen Planung beim Neubau

Phase 1: Baugrundgutachten

Ein unabhängiger Bodengutachter bestimmt:

  • Tragfähigkeit des Bodens

  • Grundwasserstand

  • Setzungsverhalten
    → Grundlage für Fundamente und Bodenplatte


Phase 2: Vorstatik

Der Statiker erstellt anhand der Architektur:

  • Lastannahmen

  • Tragwerkskonzept

  • Materialwahl (Holz? Beton? Stahl?)


Phase 3: Ausführungsstatik

Hier entstehen die eigentlichen Berechnungen:

  • exakte Dimensionierung aller Bauteile

  • Nachweise der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit

  • Anschlussdetails, Bewehrungspläne, Wanddicken, Trägergrößen


Phase 4: Bewehrungspläne / Schalpläne

Diese gehen direkt an die Baufirma.
Sie enthalten:

  • Lage, Durchmesser und Anzahl der Stahlbewehrung

  • Einbaulagen von Stützen, Trägern und Fundamenten


Phase 5: Prüfung durch einen Prüfstatiker

Pflicht bei größeren Bauvorhaben oder in manchen Bundesländern.
Der Prüfingenieur bestätigt die Korrektheit der Statik.


Phase 6: Bauausführung + Kontrolle

Die Baufirma muss nach Plan ausführen.
Sichtbare Kontrollen durch:

  • Polier

  • Bauleiter

  • Tragwerksplaner (stichprobenartig)

  • Prüfingenieur (fallweise)


6️⃣ Wer ist verantwortlich?

Tragwerksplaner / Statiker

Plant und rechnet die komplette Standsicherheit.

Bauleiter

Überwacht die Ausführung vor Ort.

Baufirma

Muss exakt nach statischen Plänen arbeiten.

Prüfstatiker (bei prüfpflichtigen Bauvorhaben)

Kontrolliert und genehmigt die Statik.


 

7️⃣ Häufige Probleme, wenn Standsicherheit vernachlässigt wird

  • Risse im Mauerwerk

  • Durchbiegende Decken

  • Undichte Keller / Setzungsrisse

  • Schwingende Holzbalkendecken

  • Dachverformungen

  • Gefährlicher Einsturz im Extremfall


8️⃣Wichtige Normen & Regeln

In Deutschland maßgeblich:

    • DIN EN 1990 – Eurocode 0 (Grundlagen der Tragwerksplanung)

    • DIN EN 1991 – Einwirkungen

    • DIN EN 1992 – Betonbau

    • DIN EN 1993 – Stahlbau

    • DIN EN 1995 – Holzbau

    • DIN EN 1996 – Mauerwerksbau

    • Landesbauordnungen (LBO)

    • Sondervorschriften je nach Gebäudetyp

Hauptmerkmale

Zusätzliche Informationen über das Projekt

Hochbauten : Mehrfamilienhaus Einfamilienhaus: MFH-EFH